Die Bundesregierung hat beschlossen, die Treibhausgasemissionen im eigenen Geschäftsbereich
im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 30 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett am 28. Februar 2007 auf Vorschlag
von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschlossen, die Dienstreisen der Mitglieder
und Beschäftigten der Bundesregierung „klimaneutral“ zu stellen.
Das bedeutet, dass die bei unvermeidbaren Dienstflügen und Dienstfahrten mit dem Pkw produzierten Treibhausgase an anderer Stelle eingespart werden, indem in Klimaschutzprojekte investiert wird.
1) Welche Treibhausgas-Emissionen werden ausgeglichen?
Kompensiert werden die Treibhausgasemissionen aller Dienstreisen, die
• die Kabinettsmitglieder und
• die Bediensteten der Ministerien,
• des Bundeskanzler-,
• des Bundespräsidial- und
• des Bundespresseamtes
mit Flugzeug oder Dienst-Pkw durchführen. Zudem haben sich folgende nachgeordnete
Behörden dem Vorhaben angeschlossen:
• das Umweltbundesamt,
• das Bundesamt für Naturschutz,
• das Bundesamt für Strahlenschutz und
• das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information.
Der Beschluss bezieht sich zunächst auf die Emissionen der Jahre 2007 bis 2012 und lehnt sich damit an die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls an. Kompensiert werden für die Jahre 2007 – 2009 jährlich 160.856 Tonnen Kohlendioxid (tCO2).
Errechnet wurde diese Emissionsmenge auf Basis des Jahres 2006. Für dieses Jahr wurden die Daten über sämtliche Flüge und Dienstfahrten der teilnehmenden Ministerien und Behörden erhoben. Wo dies in Einzelfällen aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich war, wurde – auf der sicheren Seite – geschätzt.
Anhand der Daten wurden dann die entstandenen Treibhausgasemissionen berechnet. Dabei wurden für Streckenabschnitte von Flugreisen, die Höhen über neun Kilometern erreichten (Mittel- und Langstreckenflüge), ein Korrekturfaktor, der so genante „Radiative 2 Forcing Index“ (RFI), von 2,7 bis 3 berücksichtigt. Denn die Klimafolgen des Flugverkehrs beschränken sich nicht nur auf die Wirkung des Kohlendioxids, in großen Höhen kommen noch weitere Klimaeffekte hinzu.
Im Frühjahr 2010 wird - auf der Basis der Daten des Jahres 2009 - eine erneute Datenerhebung und -berechnung vorgenommen. Dieses Datenupdate bietet auch die Möglichkeit – sofern notwendig – Anpassungen bei den Schätzungen aus dem Jahr 2006 vorzunehmen.
Eine Kompensation der Treibhausgasemissionen von Bahnreisen findet übrigens wegen der grundsätzlichen Umweltvorteile der Bahn im Vergleich zu Pkw und Flugzeug nicht statt. Zudem werden die CO2-Emissionen der die Bahn versorgenden Kraftwerke bereits durch den EU-Emissionshandel erfasst.
2) Wie erfolgt der Ausgleich?
Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die Industrieländer als die Hauptverantwortlichen für den zusätzlichen Treibhauseffekt erstmals rechtsverbindlich zu konkreten Reduzierungen ihrer Emissionen: Mit dem Protokoll wurde beschlossen, dass die Industriestaaten ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 verringern, wobei die einzelnen Staaten in unterschiedlichem Maße zur Erfüllung dieses Zieles beitragen müssen.
Damit wurde also erstmals eine absolute Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen eingeführt und der Weg eröffnet, mit den nun nur noch begrenzt vorhandenen Verschmutzungsrechten auch auf einem internationalen Kohlenstoffmarkt zu handeln. Denn es wurde ebenfalls vereinbart, dass die Staaten ihre Reduktionspflichten in begrenztem Maße auch durch Klimaschutzmaßnahmen im Ausland erfüllen können.
Eine Methode hierfür ist der so genannte Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM). Er wurde ebenfalls bei der bei der internationalen Klimakonferenz in Kyoto vereinbart und ermöglicht es Industrieländern, in Klimaschutzprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern zu investieren und die daraus resultierenden Emissionsminderungszertifikate auf die eigenen Minderungsverpflichtung anzurechnen. Um als CDM-Projekt registriert zu werden, müssen Klimaschutzprojekte eine anspruchsvollen Prüfung beim Klimasekretariat der Vereinten Nationen durchlaufen, in dem sie von unabhängigen Gutachtern auf ihre Qualität geprüft werden. Auch die Höhe der erzielten Emissionseinsparungen wird während der Laufzeit des Projekts regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüft.
Auf diesen Mechanismus greift die Bundesregierung zurück und kauft zum Ausgleich der Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen Zertifikate aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten, die nach Maßgabe des CDM durchgeführt werden. Anschließend werden diese Zertifikate gelöscht und auf diese Weise dem Markt entzogen. Der Vorgang entspricht praktisch dem Kauf eines Geschenkgutscheins, der bei der Einlösung ebenfalls entwertet wird.
3) Welche Klimaschutzprojekte werden ausgewählt
Im Rahmen des Vorhabens werden Zertifikate aus anspruchsvollen, zusätzlichen Klimaschutzprojekten angekauft. Hier wird besonders darauf geachtet, dass die Emissionsreduktion im Klimaschutzprojekt nur durch die Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionszertifikate – also der Kompensationszahlung – ermöglicht wird und nicht ohnehin erfolgt wäre. Denn nur wenn die Treibhausgasemissionen zusätzlich eingespart werden, kann man auch tatsächlich von Kompensation sprechen. Bei der Erarbeitung der Auswahlkriterien und der Auswahl der Projekte wurde das Bundesumweltministerium von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) unterstützt.
Der energie- und klimapolitischen Zielsetzung der Bundesregierung entsprechend wurden überwiegend Projekte aus den Sektoren Erneuerbare Energie und Energieeffizienz ausgewählt. Außerdem wurde eine Reihe von anspruchsvollen Zusatzkriterien berücksichtigt, durch die Projekte gefördert werden sollen, deren Potenzial im CDM bisher noch nicht ausreichend ausgeschöpft wurde. Hierzu gehören Projekte in Staaten, die bisher nur wenig vom CDM profitieren konnten, wie afrikanische Staaten oder Staaten, die zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Contries) gehören.
Darüber hinaus sollen Kleinprojekte (so genannte Small-Scale-Projekte) gefördert werden, da diese im Vergleich zu großen Industrieprojekten regelmäßig wirtschaftlich benachteiligt sind. Denn den Kosten zur Entwicklung eines kleinen CDM-Projektes stehen geringere Einnahmen aus der kleineren Menge an Zertifikaten gegenüber als bei großen Projekten. Gleichzeitig leisten gerade kleine Projekte oft einen hohen Beitrag zur lokalen Armutsbekämpfung.
Ein Teil der Projekte erfüllt die Kriterien des so genannten Gold Standard. Dies ist ein von einem breiten Bündnis von Umweltschutzorganisationen entwickelter Standard, nach dem sich CDM-Projekte zusätzlich zertifizieren lassen können. Er stellt besonders hohe Anforderungen an die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Projekte.
Darüber hinaus wurde eine ausgewogene Balance zwischen besonders anspruchsvollen und risikoärmeren Projekten angestrebt. Gerade Projekte, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung leisten können und bisher in zu geringer Anzahl entwickelt wurden, sind in der Durchführung häufig besonderen Risiken ausgesetzt. Dabei wurden auch Projekte aufgenommen, die noch nicht registriert sind und erst noch offiziell anerkannt werden müssen. Ergänzt wird das Projektportfolio daher um etablierte Projekte, die bereits im Betrieb sind und bei denen das Risiko, dass sie zum vereinbarten Zeitpunkt nicht die versprochene Menge an Zertifikaten liefern, so gering wie möglich ist.
4) Wer kauft und entwertet die Zertifikate?
Die Zertifikate werden von der bundeseigenen KfW-Bankengruppe geliefert, wobei die KfW einen Teil der Zertifikate über atmosfair gGmbH beschafft. Der mit der KfW im November 2008 abgeschlossene Vertrag umfasst aus haushaltsrechtlichen Gründen zunächst nur eine Teilmenge des Kompensationsvolumens. Eine entsprechende Erweiterungsoption ist vorgesehen.
Die Zertifikate werden unmittelbar nach dem Erwerb auf ein Konto der Bundesregierung im Deutschen Emissionshandelsregister übertragen und anschließend gelöscht. Dadurch wird die Dauerhaftigkeit der Kompensation sichergestellt, da nach der Löschung eine weitere Verwendung der Zertifikate ausgeschlossen ist.
Nähere Informationen zu den ausgewählten Projekten unter http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/hintergrund_dienstreisen.pdf
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